Der Vertrag von Nanjing (1842)
Der nach seinem Unterzeichnungsort Vertrag von Nanjing 南京 benannte Vertrag beendete den Opiumkrieg (1839-1842) zwischen Großbritannien und der Qing-Dynastie. Auf ihn folgte eine Reihe weiterer mit Waffengewalt erzwungener Verträge zwischen China und ausländischen Staaten. Was stand eigentlich im Vertrag von Nanjing?
Artikel 1
Es soll fortan Frieden und Freundschaft herrschen zwischen Ihrer Majestät, der Königin des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Irland, und Seiner Majestät, dem Kaiser von China, sowie zwischen ihren jeweiligen Untertanen, die im Herrschaftsbereich des anderen volle Sicherheit und Schutz für ihre Personen und ihr Eigentum genießen.
Artikel 2
Seine Majestät, der Kaiser von China, stimmt zu, dass britische Untertanen mit ihren Familien und Haushalten unbelästigt und unbehindert Einschränkung in den Städten Kanton [Guangzhou 廣州], Amoy [Xiamen 廈門], Foochow-fu [Fuzhou 福州], Ningpo [Ningbo 寧波] und Shanghai 上海 wohnen dürfen, um dort ihren Handelsgeschäften nachzugehen; […].
Artikel 3
Da es offensichtlich notwendig und wünschenswert ist, dass die britischen Untertanen einen Hafen haben, in dem sie ihre Schiffe bei Bedarf anlegen und neu ausrüsten sowie Vorräte für diesen Zweck aufbewahren können, überlässt Seine Majestät, der Kaiser von China, Ihrer Majestät, der Königin von Großbritannien etc., die Insel Hong-Kong, auf dass diese auf alle Zeit Besitz Ihrer Britischen Majestät, Ihren Erben und Nachfolgern sei und den Gesetzen und Verordnungen unterliege, die Ihre Majestät, die Königin von Großbritannien etc., zu erlassen gedenkt.
[…]
Artikel 5
Während die chinesische Regierung die in Kanton Handel treibenden britischen Kaufleute gezwungen hat, ausschließlich mit bestimmten chinesischen Kaufleuten zu handeln, die Hong-Kaufleute (oder Cohong) genannt werden und von der chinesischen Regierung zu diesem Zweck lizenziert worden waren, stimmt der Kaiser von China zu, diese Praxis in Zukunft in allen Häfen, in denen britische Kaufleute ansässig sein mögen, abzuschaffen und ihnen zu erlauben, ihre Handelsgeschäfte mit wem immer sie möchten durchzuführen […].
Artikel 6
Da sich die Regierung Ihrer Britischen Majestät gezwungen sah, eine Expedition auszusenden, um Wiedergutmachung für das gewaltsame und ungerechte Vorgehen der hohen chinesischen Behörden gegenüber den Beamten und Untertanen Ihrer Britischen Majestät zu verlangen und zu erhalten, stimmt der Kaiser von China zu, die Summe von zwölf Millionen Dollar für die entstandenen Kosten zu zahlen; […].
[…]
Artikel 9
Der Kaiser von China stimmt zu, durch persönliche Unterschrift und Siegel eine vollständige Amnestie und einen Indemnitätsbeschluss [Beschluss über die Freistellung von rechtlichen Folgen] für alle Untertanen Chinas, die sich unter Ihrer Britischen Majestät aufgehalten, in Ihren Dienst getreten oder mit den Offizieren Ihrer Majestät in Kontakt standen, zu veröffentlichen und zu verkünden; […].
Artikel 10
Seine Majestät, der Kaiser von China, stimmt zu, in allen Häfen, die durch den zweiten Artikel dieses Vertrages für britische Kaufleute geöffnet werden, einen gerechten und gleichmäßigen Tarif für Export- und Importzölle und andere Abgaben einzuführen, der öffentlich bekannt gegeben und zur allgemeinen Information veröffentlicht werden soll; […]
[…]
Geschehen zu Nanking, unterzeichnet und besiegelt von den Bevollmächtigten an Bord des Schiffes Ihrer Britischen Majestät „Cornwallis“, am neunundzwanzigsten August 1842, […].
Ihre Majestät, die Königin des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Irland, und Seine Majestät, der Kaiser von China, haben in dem Wunsch, die Missverständnisse und die daraus resultierenden Feindseligkeiten zwischen den beiden Ländern zu beenden, beschlossen, zu diesem Zweck einen Vertrag zu schließen. Sie haben daher zu ihren Bevollmächtigten ernannt, nämlich:
Ihre Majestät, die Königin von Großbritannien und Irland, Sir Henry Pottinger, Baronet, Generalmajor im Dienste der Ostindien-Kompanie etc., etc.; und Seine Kaiserliche Majestät der Kaiser von China, die Hohen Beauftragten Keying, Mitglied des Kaiserhauses, Beschützer des Kronprinzen und General der Garnison von Kanton [Guangzhou 廣州]; und Elepoo, von kaiserlichem Geblüt, dem gnädigerweise erlaubt wurde, die Insignien des ersten Ranges und die Auszeichnung der Pfauenfeder zu tragen, zuletzt Minister und Generalgouverneur etc., und jetzt kommandierender Generalleutnant in Chapoo [Zhapu 乍浦]: Die, nachdem sie sich gegenseitig ihre jeweiligen Vollmachten mitgeteilt und für gut und angemessen befunden haben, die folgenden Artikel vereinbart und beschlossen haben:
Artikel 1
Es soll fortan Frieden und Freundschaft herrschen zwischen Ihrer Majestät, der Königin des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Irland, und Seiner Majestät, dem Kaiser von China, sowie zwischen ihren jeweiligen Untertanen, die im Herrschaftsbereich des anderen volle Sicherheit und Schutz für ihre Personen und ihr Eigentum genießen.
Artikel 2
Seine Majestät, der Kaiser von China, stimmt zu, dass britische Untertanen mit ihren Familien und Haushalten unbelästigt und unbehindert Einschränkung in den Städten Kanton [Guangzhou 廣州], Amoy [Xiamen 廈門], Foochow-fu [Fuzhou 福州], Ningpo [Ningbo 寧波] und Shanghai wohnen dürfen, um dort ihren Handelsgeschäften nachzugehen; und dass Ihre Majestät, die Königin von Großbritannien etc., Superintendenten oder Konsularbeamte ernennen wird, die in jeder der oben genannten Städte oder Orte wohnen, um das Kommunikationsmedium zwischen den chinesischen Behörden und den besagten Kaufleuten zu sein, und um dafür zu sorgen, dass die im Folgenden genannten gerechten Verpflichtungen und andere Schuldigkeiten der chinesischen Regierung gegenüber den Untertanen Ihrer Britischen Majestät ordnungsgemäß erfüllt werden.
Artikel 3
Da es offensichtlich notwendig und wünschenswert ist, dass die britischen Untertanen einen Hafen haben, in dem sie ihre Schiffe bei Bedarf anlegen und neu ausrüsten sowie Vorräte für diesen Zweck aufbewahren können, überlässt Seine Majestät, der Kaiser von China, Ihrer Majestät, der Königin von Großbritannien etc., die Insel Hong-Kong, auf dass diese auf alle Zeit Besitz Ihrer Britischen Majestät, Ihren Erben und Nachfolgern sei und den Gesetzen und Verordnungen unterliege, die Ihre Majestät, die Königin von Großbritannien etc., zu erlassen gedenkt.
Artikel 4
Der Kaiser von China stimmt zu, die Summe von sechs Millionen Dollar als Wert des Opiums zu zahlen, das im März 1839 in Kanton als Lösegeld für das Leben des Superintendenten sowie der Untertanen Ihrer Britischen Majestät, die von den hohen chinesischen Beamten inhaftiert und mit dem Tode bedroht worden waren, abgeliefert wurde.
Artikel 5
Während die chinesische Regierung die in Kanton Handel treibenden britischen Kaufleute gezwungen hat, ausschließlich mit bestimmten chinesischen Kaufleuten zu handeln, die Hong-Kaufleute (oder Cohong) genannt werden und von der chinesischen Regierung zu diesem Zweck lizenziert worden waren, stimmt der Kaiser von China zu, diese Praxis in Zukunft in allen Häfen, in denen britische Kaufleute ansässig sein mögen, abzuschaffen und ihnen zu erlauben, ihre Handelsgeschäfte mit wem immer sie möchten durchzuführen; Seine kaiserliche Majestät stimmt ferner zu, an die britische Regierung die Summe von drei Millionen Dollar aufgrund von fälligen Schulden einiger der besagten Hong-Kaufleute (oder Cohong), die zahlungsunfähig geworden sind und Untertanen Ihrer Britischen Majestät sehr hohe Geldsummen schulden.
Artikel 6
Da sich die Regierung Ihrer Britischen Majestät gezwungen sah, eine Expedition auszusenden, um Wiedergutmachung für das gewaltsame und ungerechte Vorgehen der hohen chinesischen Behörden gegenüber den Beamten und Untertanen Ihrer Britischen Majestät zu verlangen und zu erhalten, stimmt der Kaiser von China zu, die Summe von zwölf Millionen Dollar für die entstandenen Kosten zu zahlen; und der Bevollmächtigte Ihrer Britischen Majestät stimmt freiwillig zu, im Namen Ihrer Majestät von dem genannten Betrag von zwölf Millionen Dollar alle Beträge abzuziehen, die von den vereinigten Streitkräften Ihrer Majestät nach dem 1. August 1841 als Lösegeld für Städte und Ortschaften in China erhalten wurden.
Artikel 7
Es wird vereinbart, dass der Gesamtbetrag von einundzwanzig Millionen Dollar, der in den drei vorhergehenden Artikeln beschrieben ist, wie folgt gezahlt werden soll:
Sechs Millionen sofort.
Sechs Millionen im Jahre 1843. Das heißt: Drei Millionen am oder vor dem 30. des Monats Juni und drei Millionen am oder vor dem 31. des Monats Dezember.
Fünf Millionen im Jahr 1844. Das heißt: Zweieinhalb Millionen am oder vor dem 30. Juni und zweieinhalb Millionen am oder vor dem 31. Dezember.
Vier Millionen im Jahr 1845. Das heißt: Zwei Millionen am oder vor dem 30. Juni und zwei Millionen am oder vor dem 31. Dezember.
Es wird festgelegt, dass die chinesische Regierung Zinsen in Höhe von 5 Prozent pro Jahr auf alle Teile der oben genannten Summen zahlen soll, die nicht pünktlich zu den festgelegten Zeitpunkten beglichen werden.
Artikel 8
Der Kaiser von China stimmt zu, alle Untertanen Ihrer Britischen Majestät (ob nun in Europa oder Indien geboren), die sich zu diesem Zeitpunkt in irgendeinem Teil des chinesischen Reiches in Gefangenschaft befinden, bedingungslos freizulassen.
Artikel 9
Der Kaiser von China stimmt zu, durch persönliche Unterschrift und Siegel eine vollständige Amnestie und einen Indemnitätsbeschluss [Beschluss über die Freistellung von rechtlichen Folgen] für alle Untertanen Chinas, die sich unter Ihrer Britischen Majestät aufgehalten, in Ihren Dienst getreten oder mit den Offizieren Ihrer Majestät in Kontakt standen, zu veröffentlichen und zu verkünden; und Seine Kaiserliche Majestät verpflichtet sich ferner, alle chinesischen Untertanen freizulassen, die zu diesem Zeitpunkt aus ähnlichen Gründen in Gefangenschaft sind.
Artikel 10
Seine Majestät, der Kaiser von China, stimmt zu, in allen Häfen, die durch den zweiten Artikel dieses Vertrages für britische Kaufleute geöffnet werden, einen gerechten und gleichmäßigen Tarif für Export- und Importzölle und andere Abgaben einzuführen, der öffentlich bekannt gegeben und zur allgemeinen Information veröffentlicht werden soll; und der Kaiser verpflichtet sich weiterhin, dass, wenn britische Waren einmal in einem der besagten Häfen die geregelten, mit dem später festzulegenden Tarif übereinstimmenden Zölle und Abgaben, bezahlt haben, solche Waren von chinesischen Kaufleuten in jede Provinz oder Stadt im Inneren des Kaiserreichs China befördert werden können, sofern sie einen weiteren Betrag als Transitzoll bezahlen, der nicht mehr als Prozent des Zollwerts dieser Waren betragen darf.
Artikel 11
Es wird vereinbart, dass der Oberste Hohe Beamte Ihrer Britischen Majestät in China mit den chinesischen Hohen Beamten sowohl in der Hauptstadt als auch in den Provinzen unter der Bezeichnung „Mitteilung“ [照㑹 (chinesische Schriftzeichen im Original)]; die untergeordneten britischen Beamten und die hohen chinesischen Beamten in den Provinzen erstere unter der Bezeichnung „Erklärung“ [申陳 (chinesische Schriftzeichen im Original)] und letztere unter „Bekanntgabe“ [劄行 (chinesische Schriftzeichen im Original)] und die untergebenen [Beamten] beider Länder in völliger Gleichheit korrespondieren sollen. Die Kaufleute und andere Personen, die keine offizielle Stellung innehaben und daher oben nicht erwähnt wurden, sollen auf beiden Seiten in allen Schriftstücken, die an die jeweiligen Regierungen gerichtet oder zur Kenntnisnahme bestimmt sind, die Bezeichnung „Bericht“ [禀明 (chinesische Schriftzeichen im Original)] verwenden.
Artikel 12
Sobald die Zustimmung des Kaisers von China zu diesem Vertrag vorliegt und die erste Rate des Geldes gezahlt ist, werden sich die Streitkräfte Ihrer Britischen Majestät aus Nanking [Nanjing] und dem Großen Kanal zurückziehen und den Handel Chinas nicht mehr stören oder unterbrechen. Der Militärposten in Chinhai [Zhenhai 鎮海] wird ebenfalls abgezogen, aber die Inseln Koolangsoo [Gulangyu 鼓浪嶼] und Chusan [Zhoushan 舟山] werden weiterhin von den Streitkräften Ihrer Majestät gehalten werden, bis die Geldzahlungen und die Vorkehrungen zur Öffnung der Häfen für britische Kaufleute abgeschlossen sind.
Artikel 13
Die Ratifizierung des Vertrages durch Ihre Majestät, die Königin von Großbritannien, etc., und Seine Majestät, den Kaiser von China, soll ausgetauscht werden, sobald die große Entfernung, die England von China trennt, dies zulässt; aber in der Zwischenzeit sollen die von den Bevollmächtigten im Namen ihrer jeweiligen Herrscher unterzeichneten und besiegelten Abschriften des Vertrages gegenseitig ausgehändigt werden und alle seine Bestimmungen und Vereinbarungen sollen in Kraft treten.
Geschehen zu Nanking, unterzeichnet und besiegelt von den Bevollmächtigten an Bord des Schiffes Ihrer Britischen Majestät „Cornwallis“, am neunundzwanzigsten August 1842, entsprechend dem chinesischen Datum, dem vierundzwanzigsten Tag des siebten Monats im zweiundzwanzigsten Jahr des Taou-Kwang [Daoguang 道光].
Übersetzung: Jonas Schmid, 22.08.2022.
Her Majesty the Queen of the United Kingdom of Great Britain and Ireland, and His Majesty the Emperor of China, being desirous of putting an end to the misunderstandings and consequent hostilities which have arisen between the two Countries, have resolved to conclude a Treaty for that purpose, and have therefore named as their Plenipotentiaries. That is to say:
Her Majesty the Queen of Great Britain and Ireland, Sir Henry Pottinger, Bart., a Major General in the Service of the East India Company, &c., &c. And His Imperial Majesty the Emperor of China, the High Commissioners Keying, a Member of the Imperial House, a Guardian of the Crown Prince and General of the Garrison of Canton; and Elepoo, of Imperial Kindred: Graciously permitted to wear the insignia of the first rank, and the distinction of Peacock’s feather, lately Minister and Governor General &c., and now Lieutenant General Commanding at Chapoo: Who, after having communicated to each other their respective Full Powers, and found them to be in good and due form, have agreed upon and concluded the following Articles.
Article 1.
There shall henceforward be Peace and Friendship between Her Majesty the Queen of the United Kingdom of Great Britain and Ireland, and His Majesty the Emperor of China, and between their respective Subjects, who shall enjoy full security and protection for their persons and property within the dominions of the other.
Article 2.
His Majesty the Emperor of China agrees, that British Subjects, with their families and establishments, shall be allowed to reside, for the purpose of carrying on their mercantile pursuits, without molestation or restraint, at the cities and towns of Canton, Amoy, Foochowfoo, Ningpo, and Shanghai; and Her Majesty the Queen of Great Britain, &c., will appoint Superintendents, or Consular Officers, to reside at each of the above named Cities, or Towns, to be the medium of communication between the Chinese Authorities, and the said merchants, and to see that the just Duties and other Dues of the Chinese Government, as hereafter provided for, are duly discharged by Her Britannic Majesty’s subjects.
Article 3.
It being obviously necessary and desirable, that British Subjects should have some Port whereat they may careen and refit their Ships, when required, and Keep Stores for that purpose, His Majesty the Emperor of China cedes to Her Majesty the Queen of Great Britain, &c., the Island of Hong-Kong, to be possessed in perpetuity by Her Britannic Majesty, Her Heirs and Successors, and to be governed by such Laws and Regulations as Her Majesty the Queen of Great Britain, &c., shall see fit to direct.
Article 4.
The Emperor of China agrees to pay the sum of Six Millions of Dollars as the value of the opium which was delivered up at Canton in the month of March, 1839, as a Ransom for the lives of Her Britannic Majesty’s Superintendent, and Subjects, who had been imprisoned and threatened with death by the Chinese High Officers.
Article 5.
The Government of China, having compelled the British Merchants trading at Canton to deal exclusively with certain Chinese Merchants, called Hong Merchants (or Cohong), who had been licensed by the Chinese Government for that purpose, the Emperor of China agrees to abolish that practice in future at all Ports where British Merchants may reside, and to permit them to carry on their mercantile transactions with whatever persons they please; and His Imperial Majesty further agrees to pay to the British Government the sum of Three Millions of Dollars, on account of Debtsdue
^ to British Subjects by some of the said Hong Merchants or Cohong, who have become insolvent, and who owe very large sums of money to Subjects of Her Britannic Majesty.
Article 6.
The Government of Her Britannic Majesty having been obliged to send out an Expedition to demand and obtain redress for the violent and unjust Proceedings of the Chinese High Authorities towards Her Britannic Majesty’s Officer and Subjects, the Emperor of China agrees to pay the sum of Twelve Millions of Dollars, on account of the Expenses incurred; and Her Britannic Majesty’s Plenipotentiary voluntarily agrees, on behalf of Her Majesty, to deduct from the said amount of Twelve Millions of Dollars, any sums which may have been received by Her Majesty’s Combined Forces, as ransom for Cities and Towns in China, subsequent to the 1st day of August, 1841.
Article 7.
It is agreed that the Total amount of Twenty One Millions of Dollars, described in the three preceding Articles, shall be paid as follows:
Six Millions immediately.
Six Millions in 1843. That is:
Three Millions on or before the 30th
of the month of June, and Three
Millions on or before the 31st of
December.
Five Millions in 1844. That is:
Two Millions and a half, on
or before the 30th of June, and two
Millions and a half on or before
the 31st of December.
Four Millions in 1845. That is:
Two Millions on or before the 30th
of June, and two Millions on or
before the 31st of December.
and it is further stipulated, that Interest, at the rate of 5 per cent per annum, shall be paid by the Government of China on any portions of the above sums that are not punctually discharged at the periods fixed.
Article 8.
The Emperor of China agrees to release unconditionally all Subjects of Her Britannic Majesty (whether Natives of Europe or India) who may be in confinement at this moment, in any part of the Chinese Empire.
Article 9.
The Emperor of China agrees to publish and promulgate, under His Imperial Sign, Manual, and Seal, a full and entire amnesty, and act of indemnity, to all Subjects of China, on account of their having resided under, or having had dealings and intercourse with, or having entered the service of, Her Britannic Majesty, or of Her Majesty’s Officers; and His Imperial Majesty further engages to release all Chinese Subjects who may be at this moment in confinement for similar reasons.
Article 10.
His Majesty the Emperor of China agrees to establish at all the Ports which are, by the 2nd Article of this Treaty, to be thrown open for the resort of British Merchants, a fair and regular Tariff of Export and Import Customs and other Dues, which Tariff shall be publicly notified and promulgated for general information; and the Emperor further engages, that when British Merchandise shall have once paid at any of the said Ports, the regulated Customs and Dues, agreeable to the Tariff to be hereafter fixed, such Merchandise may be conveyed by Chinese Merchants, to any province or City in the interior of the Empire of China, on paying a further amount as Transit Duties, which shall not exceed per Cent on the Tariff value of such Goods.
Article 11.
It is agreed that Her Britannic Majesty’s Chief High Officer in China shall correspond with the Chinese High Officers, both at the Capital and in the Provinces, under the term “Communication” 照㑹. The Subordinate British Officers and Chinese High Officers in the Provinces under the terms “Statement” 申陳 on the part of the former, and on the part of the latter, “Declaration” 劄行, and the Subordinates of both Countries on a footing of perfect equality. Merchants and others not holding Official situations, and therefore not included in the above, on both sides, to use the term “Representation” 禀明 in all Papers addressed to, or intended for the notice of the respective Governments.
Article 12.
On the assent of the Emperor of China to this Treaty being received, and the discharge of the first instalment of money, Her Britannic Majesty’s forces will retire from Nanking and the Grand Canal, and will no longer molest or stop the Trade of China. The military post at Chinhae will also be withdrawn, but the Islands of Koolangsoo, and that of Chusan, will continue to be held by Her Majesty’s Forces until the money payments, and the arrangements for opening the Ports to British Merchants, be completed.
Article 13.
The Ratification of this Treaty by Her Majesty the Queen of Great Britain, &c., and His Majesty the Emperor of China, shall be exchanged as soon as the great distance which separates England from China will admit; but in the meantime, counterpart copies of it, signed and sealed by the Plenipotentiaries on behalf of their respective Sovereigns, shall be mutually delivered, and all its provisions and arrangements shall take effect.
Done at Nanking, and Signed and Sealed by the Plenipotentiaries on board Her Britannic Majesty’s Ship Cornwallis, this 29th day of August, 1842, corresponding with the Chinese date, 24th day of the 7th month in the 22nd Year of Taou-Kwang.
Online unter: https://en.wikisource.org/wiki/Treaty_of_Nanking.
Letzter Abschnitt des Vertrags von Nanjing auf Englisch und Chinesisch mit den Unterschriften der Vertreter der Qing-Dynastie und Großbritanniens. Online unter: https://commons.wikimedia.org/w/index.php?title=File%3ATreaty_of_Perpetual_Peace_and_Friendship_between_China_and_Great_Britain_(Treaty_of_Nanking).pdf&page=24.
Zur Einsicht detaillierter Quellenangaben sowie weiterführender Informationen und Literaturhinweise zum Material besuchen Sie bitte die Plattform ChinaPerspektiven. [https://www.china-schul-akademie.de/materialien/m-quellen-nanjing]
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