M4.1: Der Personalausweis der Volksrepublik China – Weiterführende Informationen

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Urheber: China-Schul-Akademie, Jonas SchmidTitel: Der Personalausweis der Volksrepublik ChinaEntstehungsdatum: 2022Rechte der H5P-Datei: CC BY-SA 4.0Bildquelle: The People's Republic of China resident identity card (SAMPLE) 2013, online unter: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:The_People%27s_Republic_of_China_resident_identity_card_(SAMPLE).pngBildrechte: Public Domain

Einordnung:

Auch in der Volksrepublik China hat jede*r Bürger*in (wie in Deutschland) einen Personalausweis – im Chinesischen eigentlich wörtlich ein „Einwohner*innen Identitätsausweis“ (Jumin Shenfenzheng 居民身份证). Diese Art von Personalausweis – von der Größe her ähnlich groß wie der deutsche Personalausweis beziehungsweise eine Kreditkarte – wurde in der Volksrepublik China in den 1980er-Jahren eingeführt. Seit 2003 gibt es die zweite Generation an Personalausweisen, die besser geschützt gegen Fälschungen sind und von Maschinen ausgelesen werden können. Für alle über 16-jährigen Bürger*innen der Volksrepublik China ist die Beantragung eines „Einwohner*innen-Identitätsausweises“ verpflichtend.

 

Weitere Informationen zum chinesischen Personalausweis finden sich im entsprechenden Eintrag der englischsprachigen Wikipedia (https://en.wikipedia.org/wiki/Resident_Identity_Card), der sich auf chinesische Quellen stützt.

 

(China-Schul-Akademie, 12.12.2022)