Taiwan – „Schöne Insel“, fragiler Status
- Lerneinheit 1: Annäherung an Taiwan1 Material|1 Aufgabe
- Lerneinheit 2: Die Geschichte Taiwans1 Material|1 Aufgabe
- Lerneinheit 3: Das politische System der Republik China (Taiwan)3 Materialien|3 Aufgaben
- Lerneinheit 4: Der aktuelle Konflikt - Einzelarbeit2 Materialien|2 Aufgaben
- Lerneinheit 5: Der aktuelle Konflikt - Gruppenarbeit1 Material|2 Aufgaben
- Lerneinheit 6: Interview: Eine taiwanesische Perspektive auf den Taiwan-Konflikt1 Material
M3.3: Ein Staat oder kein Staat? Die Republik China (Taiwan)
Zur Beurteilung der Staatlichkeit der Republik China (Taiwan) können – neben der tatsächlichen Sachlage, die sich durch politische Interaktion mit anderen Staaten ergibt – völkerrechtliche Kriterien herangezogen werden.
Gemäß dem Staatsrechtler G. Jellinek (1851 – 1911) sind völkerrechtlich drei Elemente ausschlaggebend für das Vorhandensein eines Staates:
Ein Staatsgebiet, „(…) den Raum, auf dem die Staatsgewalt ihre spezifische Tätigkeit, die des Herrschens, entfalten kann.“ (Jellinek 1905, S. 381)
Ein Staatsvolk – als Teil des staatlichen Verbandes und als Gegenstand staatlicher Tätigkeit (Jellinek 1905, S. 391).
Die Staatsgewalt, nach Jellinek die unbegrenzte Herrschaftsmacht des Staates über sein Staatsgebiet und Staatsvolk.
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