Chinas Sozialkreditsysteme als Bestandteil von datengesteuertem Regieren
M3.2: Zeitungsartikel: Ein chinesischer Rechtsprofessor wehrt sich gegen Gesichtserkennung
Frederike Schneider-Vielsäcker 16.03.2025
M3.2: Zeitungsartikel: Ein chinesischer Rechtsprofessor wehrt sich gegen Gesichtserkennung
Urteil im „ersten Gesichtserkennungs-Rechtsstreit“ gefällt!
Am 27. April 2019 kauften Guo Bing, [ein Juraprofessor] an der Technischen Universität Zhejiang, und seine Frau eine Jahreskarte für zwei Personen beim Zoo „Wilde Tierwelt“. Hierfür wurden ihre persönlichen Daten festgehalten, Fotos gemacht und Fingerabdrücke aufgenommen. Später schickte der Zoo eine Gruppen-SMS an die Jahreskartenkunden, darunter auch an Guo Bing, in der darauf hingewiesen wurde, dass der Zoo die Eintrittskontrolle für Jahreskarten von Fingerabdruckerkennung auf Gesichtserkennung umstellen würde. Die Kunden wurden aufgefordert, der Gesichtserkennung zuzustimmen.
Guo Bing wandte sich daraufhin an den Kundendienst des Zoos, um diese Information zu verifizieren. Gleichzeitig teilte er dem Zoo mit, dass er mit der Authentifizierung durch Gesichtserkennung nicht einverstanden sei und forderte die Rückerstattung seiner Jahreskarte. Nach erfolglosen Verhandlungen mit dem Zoo reichte er am 28. Oktober 2019 eine Klage beim Volksgericht des Bezirks Fuyang der Stadt Hangzhou ein. <
Guo Bing machte geltend, dass der Zoo im Rahmen der Aufrüstung seines Jahreskartensystems ohne Zustimmung [der Betroffenen] zwangsweise persönliche biometrische Daten genutzt habe. Dies stelle einen schweren Verstoß gegen das Gesetz zum Schutz der Verbraucherrechte und andere Gesetze dar und verletze seine legitimen Rechte und Interessen. Daher verlangte er die Erstattung der Jahreskartengebühr.
Am 20. November 2020 erließ das Gericht in Fuyang ein erstinstanzliches Urteil, in dem es den Zoo „Wilde Tierwelt“ unter anderem dazu verurteilte, an Guo Bing eine Entschädigung in Höhe von 1.038 RMB [entspricht heute etwa 135 €] für die Verletzung seiner vertraglichen Interessen und entstandene Transportkosten zu zahlen. Zudem verurteilte das Gericht den Zoo dazu, die von Guo Bing bei der Beantragung der Jahreskarte für Fingerabdrücke eingereichten Gesichtsdaten, einschließlich Fotos, zu löschen.
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