Polizeistaat

​​Polizeistaat (chin.: jingcha guojia ​警察国家) bezeichnet einen Staat, in dem keine rechtsstaatliche Kontrolle staatlicher (Exekutiv)organe garantiert ist. Bürger*innen sind dabei nicht vor der willkürlichen Rechtsausübung geschützt, ihre freiheitlichen Grundrechte sind nicht garantiert. ​Charakteristisch​ ist ​eine mächtige Stellung der Polizei​ und staatlicher Sicherheitsdienste. Polizeistaaten sind aufgrund der Einschränkung der Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit als Autokratien ​bzw. Diktaturen einzuordnen.