Polizeistaat
Polizeistaat (chin.: jingcha guojia 警察国家) bezeichnet einen Staat, in dem keine rechtsstaatliche Kontrolle staatlicher (Exekutiv)organe garantiert ist. Bürger*innen sind dabei nicht vor der willkürlichen Rechtsausübung geschützt, ihre freiheitlichen Grundrechte sind nicht garantiert. Charakteristisch ist eine mächtige Stellung der Polizei und staatlicher Sicherheitsdienste. Polizeistaaten sind aufgrund der Einschränkung der Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit als Autokratien bzw. Diktaturen einzuordnen.