Grundrechte

Grundrechte sind unveräußerliche und dauerhafte Rechte, die Individuen gegenüber dem Staat zugestanden werden und die einklagbar sind, sofern sie nicht die Grundrechte anderer Individuen beschränken. Dazu zählen wirtschaftliche, soziale und politische Rechte, wie der Schutz der Menschenwürde, das Recht auf wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Teilhabe, z.B. freie Meinungsäußerung und körperliche Unversehrtheit, das Recht auf Eigentum und Rechtsschutz, und die Gleichberechtigung unabhängig von Geschlecht, Glaube, Herkunft etc. In Deutschland sind die Grundrechte im Grundgesetz verankert, zudem gelten die Regeln des Völkerrechts und allgemeinen Menschenrechte. In der VR China sind Grundrechte verfassungsrechtlich ebenso vorgesehen, in Praxis jedoch durch den Alleinherrschaftsanspruch der KPCh beschränkt. 1991 wurde in einem Weißbuch zu Menschenrechten ein eigenes Verständnis von Menschenrechten entwickelt. Internationale Menschenrechtskonventionen hat die VR China zwar ratifiziert, betont jedoch die Wichtigkeit von wirtschaftlichen Rechten (z.B. ein „Recht auf Lebensunterhalt“ bzw. „wirtschaftliche Entwicklung“). Diese seien Rechten auf politische Partizipation vorzuziehen.​

Weiterführende Informationen:

Oud, Malin 2021: “Human Rights / 人权“, in: Decoding China. https://decodingchina.eu/human-rights/

Synonyme:
Menschenrechte