Gewaltenteilung
Gewaltenteilung (chin.: quanli fenli 权力分立) bezeichnet die Aufteilung von Herrschaft in verschiedene Bereiche staatlicher
Gewalt. Verschiedene Modelle von Gewaltenteilung sehen z.B. die Trennung von Legislative
(Gesetzgebende Gewalt, z.B. in Form eines Parlamentes), Exekutive
(Gesetzvollziehende Gewalt, z.B. die Regierung), und Judikative
(Rechtsprechende Gewalt, z.B. ein Verfassungsgericht) vor. In der Republik
China auf Taiwan existieren neben diesen drei Gewalten—angelehnt an kaiserzeitliche Modelle—zudem ein Kontrollgremium
(Jiancha Yuan 检察院), das u.a. den Jahreshaushalt prüft (ähnlich dem
Bundesrechnungshof) und die Macht hat, Regierungsmitglieder ihres Amtes zu
entheben, sowie ein Prüfungsgremium (Kaoshi Yuan 考试院), das die Leistung und Qualifikation von Beamten kontrolliert. In der Volksrepublik China existiert de facto keine Gewaltenteilung, Exekutive und
Legislative sind nur nominell (de jure) in verschiedene Institutionen aufgeteilt. Dabei
repräsentiert der Nationale Volkskongress die Legislative und der Staatsrat die
Exekutive. Beide Organe werden jedoch von den Führungsgremien der
Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) kontrolliert. Obwohl Rechtsstaatlichkeit auch von
hohen Vertretern der KPCh zunehmend betont wird, existiert kein
Verfassungsgericht, eine unabhängige Gerichtsbarkeit gibt es also nicht.
Gewalt. Verschiedene Modelle von Gewaltenteilung sehen z.B. die Trennung von Legislative
(Gesetzgebende Gewalt, z.B. in Form eines Parlamentes), Exekutive
(Gesetzvollziehende Gewalt, z.B. die Regierung), und Judikative
(Rechtsprechende Gewalt, z.B. ein Verfassungsgericht) vor. In der Republik
China auf Taiwan existieren neben diesen drei Gewalten—angelehnt an kaiserzeitliche Modelle—zudem ein Kontrollgremium
(Jiancha Yuan 检察院), das u.a. den Jahreshaushalt prüft (ähnlich dem
Bundesrechnungshof) und die Macht hat, Regierungsmitglieder ihres Amtes zu
entheben, sowie ein Prüfungsgremium (Kaoshi Yuan 考试院), das die Leistung und Qualifikation von Beamten kontrolliert. In der Volksrepublik China existiert de facto keine Gewaltenteilung, Exekutive und
Legislative sind nur nominell (de jure) in verschiedene Institutionen aufgeteilt. Dabei
repräsentiert der Nationale Volkskongress die Legislative und der Staatsrat die
Exekutive. Beide Organe werden jedoch von den Führungsgremien der
Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) kontrolliert. Obwohl Rechtsstaatlichkeit auch von
hohen Vertretern der KPCh zunehmend betont wird, existiert kein
Verfassungsgericht, eine unabhängige Gerichtsbarkeit gibt es also nicht.
Synonyme:
权力分立