Dissident*in
Der Begriff Dissident leitet sich ab vom lateinischen Verb dissidēre, uneinig sein oder in Widerspruch stehen. Als Dissidenten werden Personen bezeichnet, die – meist in einer Diktatur oder anderen autokratischen Herrschaftsform – von den Ansichten der Herrschenden abweichende Meinungen vertreten. Üblich ist die Bezeichnung für politische Gefangene oder wegen politischem Engagement emigrierten oder gar zu Tode verurteilten und ermordeten Personen. Als Dissidenten können auch Personen bezeichnet werden, die noch nicht verurteilt wurden aber mit ihrem Widerspruch gegen die Staatsgewalt ein entsprechendes Risiko eingehen. In der Volksrepublik China können Personen, die öffentlich Kritik an der Zentralregierung üben, angeklagt und wegen „Untergraben der Staatsmacht“ (shandong dianfu guojia zhengquan zui 煽动颠覆国家政权罪), „Streit suchen und Ärger provozieren“ (xunxin zishi zui寻衅滋事罪), „konterrevolutionärer Propaganda und Aufwiegelung“ (fan geming xuanchuan shandong zui 反革命宣传煽动罪) oder „Separatismus“ (fenlie guojia zui 分裂国家罪) verurteilt werden. Diese Personen werden dann im Ausland oft als „Dissident*innen“ bezeichnet. Wo die Grenzen des Sagbaren liegen und welche Aussagen als Dissens verstanden werden verschiebt sich ständig.