Autonome Region

Insgesamt sieht der Verwaltungsaufbau der Volksrepublik China sechs Ebenen vor: Die Zentralebene, die Provinzebene, die Bezirksebene sowie darunter die Kommunalverwaltung mit Kreisebene, Gemeindeebene und Dorfebene.​​
Auf Provinzebene besteht die Volksrepublik China aus 31 Verwaltungseinheiten – darunter 22 Provinzen, fünf autonome Regionen sowie vier regierungsunmittelbare Städte (Beijing 北京, Chongqing 重庆, Shanghai 上海, Tianjin 天津), die direkt der Zentralregierung unterstehen.
Zu den fünf autonomen Regionen gehören die Innere Mongolei (Nei Menggu 内蒙古, eingerichtet 1947 vor der Gründung der Volksrepublik China, als das Gebiet bereits von der Kommunistischen Partei kontrolliert wurde), Xinjiang (新疆, eingerichtet 1955), Guangxi (广西, eingerichtet 1958), Ningxia (宁夏, eingerichtet 1958) und Tibet (Xizang 西藏, eingerichtet 1965). Charakteristisch ist jeweils ein hoher Anteil von Minderheiten an der Bevölkerung. Laut Gesetz verwalten die ethnischen Minderheiten in den Autonomen Regionen sich selbstständig und haben besondere Rechte. In der Realität (wie die Beispiele Tibet oder Xinjiang zeigen) setzt die Kommunistische Partei Chinas ihren Machtanspruch jedoch hart durch​ und schränkt teils auch die Rechte von Minderheiten in den Autonomen Regionen stark ein.
Synonyme:
Autonomous Region, zizhiqu, autonomes Gebiet, 自治區, 自治区